Die Gemeinde eröffnete daraufhin ein baupolizeiliches Verfahren. Sie stellte unter anderem fest, dass der Beschwerdegegner die Nebenbaute J.________strasse Nr. 14a, die als Ponystall bewilligt worden ist, umgebaut hatte und neu als Poolhaus nutzt. In der Wiederherstellungsverfügung vom 11. Oktober 2021 entschied die Gemeinde – soweit hier von Interesse – Folgendes: «4.1.1 Die Einwohnergemeinde Ersigen kommt zum Schluss, dass die Photovoltaikanlage auf dem Gebäude «J.________strasse 14a» in Niederösch gestützt auf die Richtlinien über baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien genügend angepasst und somit baubewilligungsfrei ist.