2. Mit Eingabe vom 22. März 2021 reichten die Beschwerdeführenden bei der Gemeinde eine baupolizeiliche Anzeige ein. Sie beschwerten sich besonders über störende Sonnenlichtreflexionen, welche die Solarmodule auf dem Ostdach der Nebenbaute des Beschwerdegegners verursachen. Sie beantragten die Eröffnung eines Baupolizeiverfahrens und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands, d.h. die Entfernung der Module bzw. das Umplatzieren der Module auf das Dach des Hauptgebäudes J.________strasse Nr. 14. Die Gemeinde eröffnete daraufhin ein baupolizeiliches Verfahren.