Das Satteldach der Nebenbaute ist beidseitig mit Modulen einer Photovoltaikanlage belegt. Am 11. August 2020 meldete der Beschwerdegegner der Gemeinde die Anlage mit dem Meldeformular für Solaranlagen (MfS) als baubewilligungsfreie Solaranlage. 1 Vgl. Zonenplan der Gemeinde Niederösch vom 28. Juni 2002, genehmigt am 9. Oktober 2002 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR). 1/14 BVD 120/2021/84