I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdegegner ist Eigentümer der Parzelle Ersigen (Niederösch) Gbbl. Nr. I.________. Die Parzelle Nr. I.________ liegt gemäss der baurechtlichen Grundordnung in der Einfamilienhauszone E2.1 Auf der Parzelle Nr. I.________ befinden sich zwei Gebäude: Das Wohnhaus J.________strasse Nr. 14 sowie die Nebenbaute J.________strasse Nr. 14a. Die Nebenbaute J.________strasse Nr. 14a wurde mit Gesamtentscheid vom 5. Juni 2009 als Ponystall bewilligt. Das Satteldach der Nebenbaute ist beidseitig mit Modulen einer Photovoltaikanlage belegt.