23 Hinweis: Bei der «Verfügung vom 26. Juli 2021» ist vermutlich die Zwischenverfügung vom 2. Juli 2021 gemeint, denn die Verfügung vom 26. Juli 2021 war lediglich eine verfahrensleitende Verfügung, mit der dem Beschwerdeführer Frist zur Stellungnahme angesetzt wurde. 7/11 BVD 120/2021/82