Soweit nicht ausreichend klar ist, was die Vorinstanz verfügt hat, kann zur Auslegung der einzelnen Anordnungen auf die Begründung zurückgegriffen werden. Zudem ist miteinzubeziehen, welches Verständnis der gesetzlichen Regelung entspricht, da die Verwaltung an die Gesetzgebung gebunden und nicht zu vermuten ist, sie habe eine vom Gesetz abweichende Lösung treffen wollen. Hinweise auf das richtige Verständnis können sich aus den Verfahrensakten ergeben. Entscheidend ist also nicht vorab der Wortlaut des Dispositivs, sondern der wirkliche rechtliche Bedeutungsgehalt der getroffenen Regelung.16