Ausserdem zweifelt der Beschwerdeführer die Höhe der Verfahrenskosten an. Entgegen der Meinung des Regierungsstatthalters richtet sich die Beschwerde somit auch gegen die Kostenverfügung. Dem Antragserfordernis ist Genüge getan. Grundsätzlich ist auf die Beschwerde einzutreten. 2. Verfahrensgegenstand, baupolizeiliches Verfahren