b) Als Anzeiger kann der Beschwerdeführer Parteistellung beanspruchen (Art. 46 Abs. 2 BauG). Das Grundstück des Beschwerdeführers grenzt an die A.________strasse an. Er ist somit als Nachbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen (vgl. Art. 65 VRPG). Der Beschwerdeführer ist mit seinen Anträgen nicht durchgedrungen und durch die angefochtene Verfügung jedenfalls im Kostenpunkt beschwert. Er ist zur Beschwerde legitimiert.