3. Mit Zwischenentscheid vom 2. Juli 2021 erklärte sich der Regierungsstatthalter als baupolizeiliche Aufsichtsbehörde der Gemeinde sachlich und örtlich zuständig. Er schrieb das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen (Baueinstellung) als erledigt ab, hiess das Gesuch um Akteneinsicht teilweise gut und wies die Gemeinde an, eine Bauabnahme der A.________strasse vorzunehmen, ihm davon Mitteilung zu machen und dem Beschwerdeführer die Teilnahme daran zu ermöglichen.