Strassenentwässerung könne nicht auf ein ausserordentliches Ereignis dimensioniert werden. Sie werde die Entwässerung bei der Bauabnahme überprüfen.1 Am 26. Mai 2021 teilte die Gemeinde dem Beschwerdeführer mit, dass im Hinblick auf die Übernahme der Strasse durch die Gemeinde Fertigstellungsarbeiten ausgeführt würden (Sanierung der Kontrollschächte, Massnahmen bei der 1 Vorakten der Gemeinde, schwarzer Schnellhefter; Vorakten des Regierungsstatthalteramts, pag. 9-13 1/11 BVD 120/2021/82