Soweit ersichtlich, verlangte die Gemeinde vom Beschwerdeführer erstmals mit Schreiben vom 26. Februar 2019 den Rückbau des Silos. Unter diesen Umständen erscheint es nicht ausgeschlossen, dass hier keine Wiederherstellung mehr verlangt werden kann. Sollte die Wiederherstellung noch verlangt werden können, müsste die Gemeinde in der Wiederherstellungsverfügung die Widerherstellungsmassnahme genau umschreiben. Wie ein zu grosses Silo auf das bewilligte Mass zurückgebaut werden soll, liegt nicht auf der Hand und müsste genauer definiert werden. Alternativ bestünde die Möglichkeit, nicht den Rückbau auf das bewilligte Mass, sondern die Entfernung des zu grossen Silos zu verlangen.