Ziegenauslauf im Rahmen eines formellen Baubewilligungsverfahrens auf ihre Baubewilligungsfähigkeit hin überprüft werden solle, gewährt wird. Bei dieser Ausgangs- und Rechtslage werden dem Angezeigten folgende Nachfristen gewährt: (…) Der Siloaufbau im Umfang des bewilligten Zustandes anno 1987 zurückzubauen oder hierfür ein nachträgliches Baugesuch einzureichen (…)».