3.2 der Verfügung vom 11. März 2021 in der Sache um eine Endverfügung handelte, trug die Verfügung vom 11. März 2021 aber den Titel «verfahrensleitende Verfügung». Zudem enthielt sie eine Rechtsmittelbelehrung für eine Zwischenverfügung. Beides war zwar in Bezug auf gewisse Verfügungsinhalte richtig, nicht aber in Bezug auf die Ziff. 3.2 betreffend Rückbau des Siloaufbaus.