4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es auch dem Nachbarn Gelegenheit, sich am Verfahren als Partei zu beteiligen. Die Gemeinde Sumiswald beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 18. November 2021, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne. Der Nachbar teilte mit Schreiben vom 19. November 2021 mit, er verzichtet auf eine Beteiligung am Beschwerdeverfahren. 5. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten