3.5 Rechtsmittelbelehrung Soweit es sich hierbei um eine Verfügung handelt (Ziffer 3.2), kann der Verfügungsadressat gegen diese Verfügung innert 30 Tagen nach Erhalt Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (…) einreichen. (…) Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 25. Oktober 2021 Beschwerde bei der BVD ein. Er beantragt die Aufhebung von Ziff. 3.2 der Verfügung vom 24. September 2021. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.