10 BewD zu erfüllen. Wird der Siloaufbau nicht innert Frist zurückgebaut und wird in der Sache kein nachträgliches Baugesuch eingereicht, so wird die Gemeinde auf Kosten des Angezeigten den Rückbau sechs Monate nach Rechtskraft der vorliegenden Verfügung ersatzvornahmeweise selber oder von Dritten vornehmen lassen. 3.4. Wird den Anordnungen, den Auflagen und den Bedingungen unter Punkt 3.1 - 3.3 bis zu den festgesetzten Fristen nicht nachgekommen, wird die Bauverwaltung über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands mit Kostenfolge entscheiden, respektive die Ersatzvornahme nach Ziffer 3.2 anordnen.