3.2. Der Siloaufbau ist durch den Verfügungsadressaten innert vier Monaten ab Rechtskraft dieser Zwischenverfügung auf die am 29. April 1987 bewilligte Höhe/Volumen zurückzubauen. Anstelle der Vornahme des Rückbaus kann der Verfügungsadressat (Angezeigte) für das tatsächlich gebaute Bauvorhaben auch ein nachträgliches Baugesuch innert 30 Tagen ab Erhalt dieser Zwischenverfügung einreichen. Dieses hat die Anforderungen gemäss Art. 10 BewD zu erfüllen.