4.6 Rechtsmittelbelehrung Die Baupolizeilicheverfügung kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung mit Beschwerde bei der Bau-, Verkehrsdirektion (BVD) des Kantons Bern (…) angefochten werden (Art. 49 BauG). 1/9 BVD 120/2021/80