c) Aus den Vorakten ergibt sich nicht eindeutig, ob es beim Gelände der Parzellen Nrn. H.________ und I.________ zu verkehrsgefährdendem Verhalten gekommen ist. Mit der teilweisen Umsetzung der Überbauungsordnung "A.________" ist die bewilligte Erschliessung der Laderampen entfallen. Unabhängig von allfälligem Störverhalten war es daher angezeigt, die Art der Erschliessung wieder verbindlich zu regeln.