Die Beschwerde und die angefochtene Verfügung wurde ihr zugestellt. Mit Verfügung vom 12. März 2021 teilte das Rechtsamt mit, die BVD ziehe in Betracht, im Falle der Bestätigung der angefochtenen Verfügung die in dieser getroffenen Anordnungen auch für die von Amtes wegen Beteiligte als verbindlich zu erklären. Die E.________ erhielt Gelegenheit zur Stellungnahme und wurde auf die Möglichkeit der Akteneinsicht aufmerksam gemacht. Sie reichte keine Stellungnahme ein. Die BVD prüft baupolizeiliche Verfügungen mit voller Kognition.36 Im Beschwerdeverfahren hatte die von Amtes wegen Beteiligte Parteistellung. Die angefochtene Verfügung wurde ihr