Demnach lautet dieses wie folgt: "Die C.________ als Eigentümerin der Liegenschaft G.________weg 2-6 in 3400 Burgdorf, Grundbuchblatt- Nr. I.________, lässt diese hiermit gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen. Verboten sind insbesondere das Betreten und Befahren dieses Grundstückes und das Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art durch Unbefugte. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse von bis zu Fr. 2000.– bestraft. 11. November 2015. Regionalgericht Emmental- Oberaargau (…)"