"Die C.________ als Eigentümerin des Gebäudes Nr. 6 hat dieses bislang nicht genutzt. Sie plant eine Umnutzung zu Wohnzwecken im OG und Nutzungen für stille Gewerbe im EG und UG".19 Die Vorinstanz stützt sich wohl auf letztere Angabe,20 wenn sie in der angefochtenen Verfügung (Erwägungen Ziffer 17) festhält, das Gebäude Nr. 6 stehe seit ca. 13 Jahren leer. 15 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und