Gemäss Art. 49 Abs. 1 BauG16 können baupolizeiliche Verfügungen nach Art. 45 bis 48 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVD angefochten werden. Die Beschwerdeführerin ist als Adressatin durch die angefochtenen Anordnungen beschwert und daher zur Beschwerde legitimiert. Gemäss Sendungsnachverfolgung der Post17 wurde die angefochtene Verfügung dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin am 21. Dezember 2020 zugestellt. Die Beschwerde wurde somit fristgerecht eingereicht. Es ist darauf einzutreten. 2. Sachverhalt