4. Mit Verfügung vom 18. Dezember 2020 ordnete die Gemeinde Burgdorf an: "19. Die bestehenden Nutzungen der E.________ / C.________ in den Gebäuden G.________weg 2 und 4, im Vergleich zur früher bestandenen Nutzung der ehemaligen A.________ AG, waren Änderungen / Umnutzungen, welche keiner Baubewilligung bedurften, nach Art. 6 Abs. 1 Bst. c BewD12. 20. Die Manöver der Lastwagen bei der Zu- und Wegfahrt sind strikt wie im Schreiben von D.________ vom 3. August 2020 beschrieben und im Plan "LKW Wendemöglichkeit" der C.________ vom 8. Juli 2020 gekennzeichnet, auszuführen.