Die Beschwerdeführerin, vertreten durch den Rechtsanwalt D.________, reichte am 3. August 2020 ein Antwortschreiben zur Verfügung vom 29. Mai 2020 ein. Sie teilte u.a. mit, dass die von Amtes wegen Beteiligte auf der Parzelle Nr. I.________ ein Produktions-, Umschlags und Handelsunternehmen betreibe. Die Beschwerdeführerin schlage dort kein Material um. Sie verwalte die Liegenschaften G.________weg 2 und 4 im Auftrag der von Amtes wegen Beteiligten und die Liegenschaft G.________weg 6 als deren Eigentümerin. Die Rechte der vorher am G.________weg 2, 4 und 6 domizilierten A.________ Immobilien AG seien infolge Fusion auf die Beschwerdeführerin übergegangen.