Sie gewährte eine letztmalige Fristverlängerung bis Ende August 2018. Ferner hielt sie fest, dass der auf dem Areal abgestellte Container baubewilligungspflichtig sei. Die Beschwerdeführerin habe dafür innert 30 Tagen ab Erhalt des Schreibens ein Baugesuch einzureichen oder aber den Container umgehend zu räumen.9 Die Beschwerdeführerin teilte mit Schreiben vom 31. August 2018 mit, der Container werde im September entfernt. Im Übrigen verwies sie auf ihr Schreiben vom 11. April 2018.