Die Beschwerdeführerin antwortete am 30. Mai 2018, sie verstehe die Fragestellung nicht und bitte um detaillierte Spezifikation der Fragestellung. Die Stadt Burgdorf teilte der Beschwerdeführerin am 19. Juni 2018 mit, dass ein baupolizeiliches Verfahren eröffnet werde. Mit Schreiben vom 3. Juli 2018 stellte sie der Beschwerdeführerin erneut Fragen betreffend die Nutzung und die Erschliessung und setzte ihr eine 20-tägige Frist zur Stellungnahme.8 Mit Schreiben vom 20. August 2018 an die Beschwerdeführerin hielt sie fest, die Frist sei unbenützt abgelaufen und die gestellten Fragen seien nicht beantwortet. Sie gewährte eine letztmalige Fristverlängerung bis Ende August 2018.