Die Beschwerdeführerin bat um eine dreimonatige Fristverlängerung,5 welche die Stadt Burgdorf gewährte. Am 11. April 2018 reichte die Beschwerdeführerin einen Plan «Situation/Fahrtenkonzept/Nutzung» mit Angaben über die bestehende Nutzung ein.6 Die Stadt Burgdorf teilte ihr mit Schreiben vom 23. April 2018 mit, diese Informationen seien absolut ungenügend und entsprächen nicht den gestellten Anforderungen. Sie setzte der Beschwerdeführerin erneut eine Antwortfrist bis 31. Mai 20187. Die Beschwerdeführerin antwortete am 30. Mai 2018, sie verstehe die Fragestellung nicht und bitte um detaillierte Spezifikation der Fragestellung.