Nachdem die Stadt Burgdorf Hinweise auf zunehmenden Schwerverkehr erhalten hatte, forderte sie die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 6. Dezember 2017 auf, die aktuellen und geplanten Nutzungen in den bestehenden Gebäuden am G.________weg 2, 4 und 6 sowie deren Auswirkungen auf die Erschliessung und die Lärmimmissionen aufzuzeigen. Falls eine Änderung der bestehenden Überbauungsordnung (ÜO) angestrebt werde, so sei beim Gemeinderat schriftlich ein entsprechendes Gesuch zu stellen.4 Die Beschwerdeführerin bat um eine dreimonatige Fristverlängerung,5 welche die Stadt Burgdorf gewährte.