1. Die Liegenschaften G.________weg 2, 4 und 6 gingen im Jahr 2015 durch Universalsukzession infolge einer Fusion auf die Beschwerdeführerin über. Im Jahr 2018 wurde die Liegenschaft G.________weg 6 abparzelliert. Diese Liegenschaft (heute Parzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. H.________) gehört weiterhin der Beschwerdeführerin. Die Parzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. I.________ mit den Liegenschaften G.________weg 2 und 4 befindet sich seit 2018 im Eigentum der von Amtes wegen Beteiligten. Die Gebäude werden in ihrem Auftrag von der Beschwerdeführerin verwaltet.1 Die Parzellen Nrn. I.________ und H.________ liegen im östlichen Bereich der Überbauungsordnung "A.___