Die Gemeinde kam zum Schluss, dass der Bau und die spätere Änderung des früher als Baumhaus genutzten Unterstands baubewilligungspflichtig gewesen wären und ohne Baubewilligung vorgenommen wurden. Sie stellte somit einen baurechtswidrigen Zustand fest, den unbestrittenermassen die Beschwerdeführenden bzw. deren Rechtsvorgänger verursacht hatten. Die Beschwerdeführenden haben somit baurechtlich gesehen Anlass für das Baupolizeiverfahren gegeben, gelten daher als Verursachende und haben die Kosten des Baupolizeiverfahrens zu tragen. Es ist dabei unerheblich, dass die Anordnung einer