40 des kommunalen Gebührenreglements8 in Verbindung mit dem Gebührentarif9 erhebt die Gemeinde Erlenbach im Simmental für baupolizeiliche Massnahmen Gebühren von CHF 120.– pro Stunde (Position 2 des Gebührentarifs). Damit verfügt die Gemeinde über eine genügende gesetzliche Grundlage und durfte dementsprechend für das vorinstanzliche Verfahren Gebühren erheben. Gemäss Art. 6 des Gebührenreglements schuldet Gebühren und Auslagen, wer eine Dienstleistung nach diesem Reglement veranlasst oder verursacht. Damit verweist auch das kommunale Reglement auf das Kostenverursacherprinzip;