1. Die Beschwerdeführenden sind seit dem Jahr 2014 Eigentümerin und Eigentümer der Parzelle Erlenbach im Simmental Gbbl. Nr. E.________. Die Parzelle liegt in der Erhaltungszone und im Ortsbildschutzperimeter. Die Eigentümerin der Nachbarparzelle Erlenbach im Simmental Gbbl. Nr. F.________ machte bei der Gemeinde am 18. März 2021 eine baupolizeiliche Anzeige. Sie meldete telefonisch, die Nachbarn hätten Teile ihres Garagenvordaches abgeschnitten und einen Unterstand erstellt, der auf ihrer Mauer abgestützt sei. Weiter seien ein Marchstein ausgegraben, Gegenstände an ihrer Garagenwand befestigt sowie ein Stück ihres Gartenzauns entfernt worden.