«Die Verfügungsadressatinnen 1 und 2 werden aufgefordert, den Mietvertrag mit der Praxisgemeinschaft G.________ und H.________, K.________strasse, 3250 Lyss, sofort, aber spätestens bis 28. Februar 2022, auf den nächstmöglichen Termin, spätestens auf den 31. August 2022, zu kündigen. Eine Kopie der Kündigung ist der Baupolizeibehörde bis 10. März 2022 zuzustellen.» Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Lyss vom 9. September 2021 bestätigt. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 1200.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.