c) Parteikosten werden keine gesprochen (Art. 104 Abs. 1 und 4 VRPG). III. Entscheid 1. Das Sistierungsgesuch der Beschwerdeführerin vom 28. Dezember 2021 wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Frist in Dispositivziffer 1 der Verfügung der Gemeinde Lyss vom 9. September 2021 wird wie folgt neu angesetzt: