Mit der angefochtenen Verfügung wird die Beschwerdeführerin 1 aufgefordert, den Mietvertrag mit den von Amtes wegen Beteiligten 2 und 3 innert Frist zu kündigen. Diese Aufforderung ist nach Treu und Glauben so zu verstehen, dass die Beschwerdeführerin von den ihr zustehenden Rechten Gebrauch machen muss, um das Rechtsverhältnis, das die von Amtes wegen Beteiligten 2 und 3 zur Ausübung ihrer Praxistätigkeit im 2. Stock des Gebäudes berechtigt, innert der vorgegebenen Frist zu beenden. Soweit sich die Beschwerdeführerin dafür nicht auf Rechte als Vertragspartei stützen kann, muss sie von ihren sonstigen Rechten, insbesondere von ihrem Eigentumsrecht Gebrauch machen.