Die Beschwerdeführerin erläutert nicht, auf welcher Rechtsgrundlage die von Amtes wegen Beteiligten 2 und 3 die fraglichen Räumlichkeiten benützen. Die von Amtes wegen Beteiligten 2 und 3 haben in ihrem Baugesuch vom 21. Dezember 2021 angegeben, dass die von Amtes wegen Beteiligte 3 Untermieterin des von Amtes wegen Beteiligten 2 sei. Ferner erklärten sie dort, dass ihr Betrieb am fraglichen Standort seit November 2020 bestehe. Die Beschwerdeführerin hat das Baugesuch – vertreten durch ein Verwaltungsratsmitglied – als Grundeigentümerin mitunterzeichnet.