In ihrem Baugesuch vom 21. Dezember 2021 haben die von Amtes wegen Beteiligten 2 und 3 für die beantragte Nutzung nicht «Gewerbe» angekreuzt, sondern «Dienstleistung». Für Angebote im Bereich der Physiotherapie erscheint dies ohne weiteres als zutreffend; das Therapieangebot betrifft keine Produktionstätigkeit, sondern Dienstleistungen.