__ und H.________ sofort, aber spätestens bis 31. Oktober 2021, auf den nächstmöglichen Termin, spätestens aber auf den 30. April 2022, zu kündigen. Eine Kopie der Kündigung sei der Baupolizeibehörde bis 10. November 2021 zuzustellen. Für den Widerhandlungsfall drohte die Gemeinde den Adressatinnen die Bestrafung an. Die Verfügung wurde auch der Praxisgemeinschaft G.________ und H.________ eröffnet. 2 Urteil des Bundesgerichts 1C_460/2015 vom 6. Mai 2016 2/12 BVD 120/2021/76