Auf ein Baugesuch der Beschwerdeführerin für die Umnutzung der Lagerräume im Erd- und 1. Obergeschoss zu Gewerbe und Büros trat die Gemeinde aufgrund formeller Mängel nicht ein. Die BVD bestätigte diesen Entscheid abgesehen vom Kostenpunkt (BVD 110/2020/180 vom 20. April 2021). Der Entscheid der BVD erwuchs in Rechtskraft.