4. Der Vorplatz im Norden des Gebäudes K.________strasse darf innert zweier Monate ab Eröffnung der vorliegenden Verfügung nur zur Parkierung von Fahrzeugen benützt werden, die de[n] bewilligten Nutzungen im Hauptgebäude oder der Nutzung durch die Verfügungsadressatin 3 dienen (Zweckentfremdungsverbot: Verbot der Fremdparkierung)." Die Gemeinde unternahm in der Folge Bestrebungen zur Durchsetzung der Parkierverbote und des Zweckentfremdungsverbots für Unter-, Erd- und 1. Obergeschoss.