Weitere Auswirkungen wie beispielsweise den Umgang mit Abfall, Abgrenzung zum Nachbargrundstück etc. müssen hinsichtlich ihrer Eignung überprüft werden. Dies ist im gastgewerblichen Verfahren nicht möglich und auch nicht im vorliegenden Verfahren, wo es nur um die Frage geht, ob eine Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden muss und keine materiellen Fragen geprüft werden.