Kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass sich die Auswirkungen der Änderungen als ausgesprochen geringfügig erweisen, muss dies in einem Baubewilligungsverfahren überprüft werden. Wie bereits ausgeführt, sind durch den Ausschank aus dem Kiosk für den Konsum auf der Terrasse mehr Bewegung von Personen auf dem Grundstück zu erwarten. Weitere Auswirkungen wie beispielsweise den Umgang mit Abfall, Abgrenzung zum Nachbargrundstück etc. müssen hinsichtlich ihrer Eignung überprüft werden.