erwarten, dass eine höhere Bewegung der Gäste auf dem Grundstück stattfindet. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Bewirtung der bewilligten Plätze auf der Terrasse ohne Erhöhung der Platzzahl beabsichtigt ist. Auch wenn der Kiosk aktuell im Winter bereits als Ausschank für eine Schneebar dient, führt die zusätzlich beabsichtigte Nutzung in den Sommermonaten zu einer Mehrbelastung der Fläche, welche auch mit zusätzlichen Emissionen verbunden ist. Die Nutzung ist auf jeden Fall intensiver als bisher, weshalb gemäss Lehre und Rechtsprechung von einer Baubewilligungspflicht auszugehen ist, da ein öffentliches und nachbarliches Interesse an vorgängiger Kontrolle besteht.