Die Parzelle Adelboden Grundbuchblatt Nr. F.________ liegt in der Landwirtschaftszone. Das Betreiben eines Gastgewerbes in der Landwirtschaftszone stellt eine zonenfremde Nutzung dar. Bei der Beurteilung der Frage der Baubewilligungspflicht sind sodann auch die Folgen des Gastgewerbebetriebs zu berücksichtigen und nicht nur die Frage, ob auf Dauer ausgerichtete Bauten und Anlagen in fester Beziehung zum Erdboden errichtet werden. Das Vorhaben ist durch die zusätzliche Nutzung in den Sommermonaten als Nutzungserweiterung zu bewerten. Es ist zu 31 Bernische Systematische Information Gemeinden BSIG Nr. 9/935.11/1.1 «Gastgewerbliche Einrichtungen in der