_ beschreibt das Bauvorhaben wie folgt: «Aufstellen eines Getränke- und Schnellimbisskioskes als Fahrnisbau, während den Wintermonaten».27 Im Schreiben der Gemeinde Adelboden an das Regierungsstatthalteramt Frutigen vom 16. Oktober 1989 wird festgehalten, der Kiosk werde nur während der Wintermonate betrieben.28 Auch der Entscheid des Kantonalen Amtes für Fremdenverkehr vom 6. Dezember 1989 sowie die Stellungnahme des Lebensmittelinspektorats vom 11. November 1989 beziehen sich auf das Bauvorhaben der beabsichtigten Errichtung eines Kiosks mit Schneebar während den Wintermonaten als Fahrnisbau.29