7/14 BVD 120/2021/75 sei baubewilligt und dürfe mit bis zu 98 Gästen bewirtet werden. Auch zusätzliche Lärmimmissionen könnten von Vornherein ausgeschlossen werden, da der Restaurantbetrieb auf der Terrasse und der gewerbliche Betrieb des Kiosks ganzjährig bewilligt worden seien. Die zusätzliche Ausdehnung auf wenige Sommermonate bedürfe keiner zusätzlichen Bewilligung.