Mit der Gastgewerbebewilligung gggb J.________ vom 13. November 2007 sei neben dem Restaurant mit zwei Ausschankräumen und auf der Terrasse auch eine Aussenbar bis maximal 50 Sitzplätze (damals Kiosk mit Schneebar) bewilligt worden. 2010 sei vorübergehend auf die Nutzung des Kioskes verzichtet worden, was in gggb K.________ festgehalten worden sei, wobei die Baubewilligung für den Kiosk dadurch nicht hinfällig geworden sei. Die Baupolizeibehörde Adelboden habe am 26. März 2019 ein Verfahren eröffnet, da unklar gewesen sei, ob der Kiosk baubewilligt sei.