Nach der Abparzellierung sei daher eine neue Betriebsbewilligung vom 9. Juni 201024 erteilt worden mit dem Vermerk «exkl. Schneebar» bzw. «neu ohne Schneebar, sep. Betrieb». Dieser Bar-Pavillon werde von der Schwester des Beschwerdeführers mit einer eigenen Betriebsbewilligung als «B.________» betrieben.