In der Stellungnahme zur Beschwerde vom 2. November 2021 bringt das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental vor, im Baubewilligungsgesuch vom 17. Juli 1989 habe der Vorbesitzer um die Erteilung einer Baubewilligung für das Aufstellen eines Getränke- und Imbisskioskes als Fahrnisbau während den Wintermonaten ersucht. Die Baubewilligung und die Nebenbewilligung hätten sich dann auch auf das Fertigobjekt bezogen, welches nur während der Wintermonate betrieben werde. Es könne nicht mehr bewilligt werden, als im Baugesuch ersucht und das Kioskhäuschen sei in der Folge auch nie während den Sommermonaten gastgewerblich genutzt worden.